Wir bieten Ihnen verlässliche Betreuung in verschiedenen Zeitformen an. Hierüber schließen die Erziehungsberechtigten zu Beginn des Schuljahres einen verbindlichen Vertrag mit der Stadt Bottrop und dem Träger der Offenen Ganztagsschule ab. Die Dauer des Vertrages gilt für das jeweilige ganze Schuljahr und kann zum Ende hin gekündigt oder verlängert werden.
Wahlweise bieten wir an:
Betreuung bis 13:30 Uhr "Schule acht bis eins"
Schule acht bis eins beinhaltet:
Ausgenommen sind die Ferien und bewegliche die Ferientage.
Beiträge der Stadt Bottrop finden sie auf der Webseite der Stadt Bottrop: https://www.bottrop.de/downloads/downloads/rathaus/ortsrecht/Anlage-1-Elternbeitraege-OGS-ab-08-2026.pdf (Externen Link)
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Ganztagsbetreuung bis 16.00 Uhr.
Offene Ganztagsbetreuung beinhaltet:
Einzige Ausnahme: in den Weihnachtsferien sowie zwei Wochen in den Sommerferien, bleibt der offene Ganztag komplett geschlossen!
Beiträge der Stadt Bottrop finden sie auf der Webseite der Stadt Bottrop: https://www.bottrop.de/downloads/downloads/rathaus/ortsrecht/Anlage-1-Elternbeitraege-OGS-ab-08-2026.pdf (Externen Link)