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Wer einen Angehörigen pflegt oder selbst pflegebedürftig ist, ist oft auf fremde Hilfe angewiesen. Die Leistungen aus der Pflegeversicherung sind dabei eine wichtige Unterstützung für die Betroffenen.
Mit Gültigkeit des zweiten Pflegestärkungsgesetztes ab dem 01.01.2017 wurden die Weichen für einen grundlegend neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff gestellt.
Fünf neue Pflegegrade haben die drei Pflegestufen ersetzt. Damit erhalten alle Pflegebedürftigen gleichberechtigten Zugang zu den Leistungen der Pflegeversicherung, unabhängig davon, ob sie von körperlichen, geistigen oder psychischen Beeinträchtigungen betroffen sind. Denn jede Pflegesituation ist unterschiedlich.
Um Ihnen einen genauen Überblick über die jeweiligen Unterstützungsmöglichkeiten zu bieten, haben wir alle wichtigen Leistungen der Pflegeversicherung kompakt zusammengefasst.
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Ansprechpartner
Sabine Popihn Stellvertretende Leiterin der Häuslichen Pflege