Entlastende Hilfen für Pflegende. Foto: D. Ende/ DRK

Entlastende Hilfe für Pflegende

Entlastungsleistungen – Unterstützung im Alltag

Die Pflege eines Angehörigen ist eine wertvolle, aber oft auch herausfordernde Aufgabe. Um Sie im Alltag zu entlasten, stehen Ihnen sogenannte Entlastungsleistungen zu. Das DRK Bottrop unterstützt Sie dabei, diese Leistungen optimal zu nutzen und den Alltag spürbar zu erleichtern.

Was sind Entlastungsleistungen?

Pflegebedürftige Menschen mit einem anerkannten Pflegegrad haben Anspruch auf einen monatlichen Entlastungsbetrag. Dieser kann für verschiedene unterstützende Angebote eingesetzt werden, die dazu beitragen, die Selbstständigkeit zu fördern und pflegende Angehörige zu entlasten.

Wichtig: Bei Pflegegrad 1 kann der Entlastungsbetrag zusätzlich auch für körperbezogene Pflegemaßnahmen eingesetzt werden.

Unsere Unterstützung für Sie

Das DRK Bottrop bietet Ihnen vielfältige Möglichkeiten, diese Leistungen sinnvoll einzusetzen. Dazu gehören beispielsweise:

  • Unterstützung im Haushalt (z. B. Reinigung, Einkaufen)
  • Begleitung im Alltag (z. B. Spaziergänge, Arztbesuche)
  • Betreuung zur Entlastung von Angehörigen
  • Aktivierende Angebote zur Förderung sozialer Kontakte

Unsere geschulten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gehen individuell auf Ihre Bedürfnisse ein und gestalten die Unterstützung flexibel und zuverlässig.

Verlässliche Bezugspersonen – für Vertrauen und Kontinuität

Eine feste Bezugsperson ist uns besonders wichtig, denn sie bildet die Grundlage für Vertrauen und eine gute Zusammenarbeit. Für Sie bedeutet das: Sie werden regelmäßig von einer vertrauten Ansprechpartnerin oder einem vertrauten Ansprechpartner unterstützt, der Ihre Situation und Ihre Bedürfnisse kennt.

Sollte Ihre Bezugsperson einmal durch Urlaub oder Krankheit verhindert sein, sorgen wir selbstverständlich für eine passende Vertretung, sodass die Betreuung weiterhin zuverlässig sichergestellt ist.

  • Muss ich meine Pflegekasse vor Nutzung des Entlastungsbetrages informieren?

    Sie müssen Sie Ihre Pflegekasse im Vorfeld nicht gesondert informieren, wenn Sie den Entlastungsbetrag nutzen möchten. Sobald ein anerkannter Pflegegrad (1–5) vorliegt, besteht der Anspruch auf den Entlastungsbetrag automatisch. Sie können die Leistung unkompliziert nutzen, indem Sie einen zugelassenen Anbieter – wie unsere Häusliche Pflege – beauftragen. Die erbrachten Leistungen werden anschließend über die Pflegekasse abgerechnet.

    So erhalten Sie schnell und unkompliziert die Unterstützung, die Sie im Alltag entlastet.

Ansprechpartner

Marcel Albrecht
Leiter der Häuslichen Pflege

Tel: 02041 / 7373 210   
Fax: 02041 / 7373 612
    
E-Mail: m.albrecht@drk-bottrop.de

Ansprechpartner

Sabine Popihn
Stellvertretende Leiterin der Häuslichen Pflege

Tel:  02041 / 7373 211
Fax: 02041 / 7373 612

E-Mail: s.popihn@drk-bottrop.de

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