Pflegesätze

Die Kosten für das Wohnen in der Einrichtung setzen sich zusammen aus der Vergütung für:

Unterkunft

Damit ist die Reinigung des Zimmers und der Gemeinschaftsräume, das Waschen, Bügeln und Bereitstellen der Kleidung, der Bett- und Tischwäsche und die Versorgung mit Heizung, Strom und Wasser gemeint.

Verpflegung

Dafür erhalten Sie „Vollpension“, d.h. Sie bekommen mehrmals am Tag abwechslungsreiche Mahlzeiten und Getränke serviert.

Investitionskosten

Dieser Kostenanteil entspricht der Kaltmiete für ein möbliertes Zimmer mit eigener Dusche und WC.

Die Nutzung der Gemeinschaftsräume und des Gartens, die Pflege der Außenanlagen sowie alle Instandhaltungen und Reparaturen sind darin enthalten.

Ausbildungskosten

Damit wird die Ausbildung zum/zur Altenpfleger/in gefördert.

Pflegekosten

Der Umfang der jeweiligen Pflege eines Bewohners ergibt sich aus der Einstufung (Pflegegrad 1-5) des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK). 

Je nach Bedarf erhalten Sie Hilfe z.B. bei der Körperpflege, beim An-und Auskleiden, beim Essen und Trinken.

Sie bekommen Angebote zur Tagesgestaltung, medizinische Behandlungspflege und Beratung für sich und Ihre Angehörigen.

Der Umfang der Pflegeleistungen richtet sich nach dem Pflegegrad in den Sie eingestuft sind.

Beispiel einer Finanzierung:

Pflegegrad 2 3 4 5
Pflegekosten 60,68 € 76,86 € 93,72 € 101,28 €
Unterkunft 20,72 € 20,72 € 20,72 € 20,72 €
Verpflegung 15,96 € 15,96 € 15,96 € 15,96 €
Ausbildungsumlage  5,66 €   5,66 €  5,66 €   5,66 €
Investitionskosten 23,28 € 23,28 € 23,28 € 23,28 €
Einzelzimmerzuschlag    1,12 €    1,12 €    1,12 €    1,12 €
           
Gesamtpreis pro Tag 127,42 € 143,60 € 160,46 € 168,02 €
Gesamtpreis pro Monat 3.876,12 € 4.368,31 € 4.881,19 € 5.111,17 €
           
Leistung der Pflegekasse 770 € 1.262 € 1.775 € 2.005 €
           
           
           
           
Das Pflegewohngeld kann max. 742,25 € betragen      
           
Einrichtungseinheitlicher Eigenanteil pro Monat 1.075,94 € (sind in den Pflegekosten enthalten)    
           
Kurzzeit/Verhinderungspflege: je 28 Tage pro Kalenderjahr, höchstens 1.774 € KZP / 1.612 € VHP   Stand 01.01.2024

 

Beispielrechnung:

Pflegekosten (Pflegegrad 2)   60,88 €
Unterkunft   20,72 €
Verpflegung   15,96 €
Ausbildungskosten    5,66 €
Investitionskosten   23,28 €
Einzelzimmerzuschlag     1,12 €
Gesamt                                                                                                                        127,42 €                       

Multipliziert mit 30,42 Tagen ergibt einen Monatspreis von 3.876,12 €

Davon übernimmt die Pflegekasse 770,- €. 

Die verbleibenden rund 3.100,- € müssen aus dem eigenen Einkommen finanziert werden. 

Ab dem 01.01.2022 bekommen Pflegebedürftige, die in einer stationären Einrichtung leben, einen so genannten Leistungszuschlag. Dieser richtet sich nach der die Verweildauer in der Einrichtung. Ab dem 01.01.2024 erhöhen sich diese Zuschläge. Neue Bewohner/Bewohnerinnen  erhalten einen Zuschlag in Höhe von 15 % von der Pflegekasse. Der Zuschlag richtet sich nach dem Einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (1.075,94 € im DRK-Haus Rottmannsmühle) und der Ausbildungsumlage (ergibt den Pflegesatz).

Sollte das eigene Einkommen nicht ausreichen, besteht die Möglichkeit Pflegewohngeld zu beantragen. Der maximale Betrag ist hier 742,25 €.

Reicht das nicht um die Heimkosten zu decken, kann Hilfe zur Pflege beantragt werden.

Es gelten bestimmte Voraussetzungen um diese Gelder zu bekommen. Daher empfehle ich Ihnen einen Termin zu einem persönlichen Beratungsgespräch zu vereinbaren.

Ansprechpartnerin: Christine Fieseler
Telefon: 02041 7373 454 oder
c.fieselerdrk-bottrop.de